Beamten und Tarifbeschäftigte: Regelmäßige Arbeitszeit und Sonderregelungen
Arbeitszeitregelungen im öffentlichen Dienst
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für Beamtinnen, Beamte, Tarifbeschäftigte und Polizeivollzugsbeamtinnen im öffentlichen Dienst beträgt in der Regel mindestens 39 Stunden und eine Minute. Diese Regelung gilt, sofern in den jeweiligen Beamtengesetzen oder Tarifverträgen keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.
Teilzeitarbeit und Langzeitkonto
Für Teilzeitbeschäftigte reduziert sich die Arbeitszeit entsprechend. Zudem können Beamtinnen und Tarifbeschäftigte ein Langzeitkonto nutzen, um Überstunden anzusparen und zu einem späteren Zeitpunkt als Freizeit oder Zusatzurlaub auszugleichen. Allerdings dürfen nur Stunden auf dem Langzeitkonto gutgeschrieben werden, die über die regelmäßige Arbeitszeit hinausgehen.
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